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Kindergeld beantragen 2024 – Vollständiger Guide

⏱ 5 Min. Lesezeit 📅 November 2024 ✅ Geprüft & aktuell 🇩🇪 Gilt für Deutschland

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Kindergeld 2024 – wie viel gibt es?
  2. Wo wird der Antrag gestellt?
  3. Diese Unterlagen brauchst du
  4. Rückwirkend bis 6 Monate
  5. Kindergeld bei Trennung oder Scheidung

Kindergeld ist eine der bekanntesten Familienleistungen in Deutschland – und eine der einfachsten zu beantragen. Trotzdem vergessen viele Eltern es rechtzeitig oder machen Fehler bei den Unterlagen.

Kindergeld 2024 – wie viel gibt es?

KindMonatlicher Betrag
1. Kind255 €
2. Kind255 €
3. Kind255 €
Jedes weitere Kind255 €

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und ist nicht zu verwechseln mit dem Kinderzuschlag (einkommensabhängig, bis 292 €/Monat zusätzlich).

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt – nicht beim Jugendamt, nicht bei der Krankenkasse. Online-Antrag und Infos: arbeitsagentur.de ↗

Bei Beamten: zuständige Behörde des Dienstherrn. Bei bestimmten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: Dienstherr direkt.

Diese Unterlagen brauchst du

Rückwirkend bis 6 Monate

Kindergeld kann rückwirkend für bis zu 6 Monate vor Antragstellung gezahlt werden. Wer 4 Monate nach der Geburt den Antrag stellt, bekommt die vollen 4 Monate nachbezahlt. Danach sind vergangene Monate unwiederbringlich verloren.

💡 Steuervorteil vs. Kindergeld

Das Finanzamt prüft automatisch ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Bei höherem Einkommen wird der Freibetrag angerechnet und das Kindergeld verrechnet. Du musst nichts extra tun – das geschieht durch die Steuererklärung automatisch.

Kindergeld bei Trennung oder Scheidung

Kindergeld bekommt derjenige Elternteil bei dem das Kind wohnt (Hauptwohnsitz). Bei gemeinsamem Sorgerecht ohne klaren Hauptwohnsitz: Eltern können selbst bestimmen wer das Kindergeld erhält – durch gemeinsame schriftliche Erklärung gegenüber der Familienkasse.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Für individuelle Beratung empfehlen wir das zuständige Jugendamt, die Elterngeldstelle oder einen Fachanwalt für Familienrecht. Stand: November 2024.